| A Conto NoiseMagic GmbH Dorfstraße 16 21640 Neuenkirchen WEEE-Reg-Nr. DE48125720 |
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| Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
(Stand: März 2006)
Die nachfolgenden Ausführungen geben unser aktuelles Gesetzesverständnis wieder. Wir bemühen uns konsequent, den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen. Dennoch kann es, bedingt durch Unklarheiten und Definitionslücken im ElektroG, zu unterschiedlichen und möglicherweise fehlerhaften Interpretationen kommen. Daher sind die folgenden Punkte als Absichtserklärungen unsererseits aufzufassen, sie stellen jedoch
weder Zusicherungen dar, noch sind sie rechtsverbindlich.
Seit dem 23. November 2005 dürfen nur noch solche Elektro- und Elektronikgeräte gehandelt werden, deren Hersteller im Sinne des Gesetzes,
sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, bei dem Elektro Altgeräte Register (EAR) registriert sind.
Für Produkte, für die wir als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, führen wir die Meldung an die EAR selbst durch.
Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet:
DE48125720
Bei Produkten, für die wir nicht als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, haben wir überprüft, daß der Hersteller
im Sinne des Gesetzes, soweit dieser ermittelbar ist, eine gültige WEEE-Nummer führt. Aufgrund des bekannten
'Registrierungsstaus' akzeptieren wir in Einzelfällen und für eine begrenzte Zeit auch den Nachweis eines
laufenden Registrierungsverfahrens bei der EAR. Kennzeichnung
Ab den 24. März 2006 müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr
gebracht wurden oder werden, sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und sofern sie
von privaten Haushalten genutzt werden könnten, mit der Herstelleridentifizierung und dem
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.
Für solche Produkte, die als Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes gelten und für die wir als Hersteller im Sinne
des Gesetzes gelten, führen wir diese Kennzeichnung durch.
Bei Produkten, für die wir nicht als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, überprüfen
wir die vorschriftsmäßige Kennzeichnung stichprobenartig. Sofern nach dem Stichtag ungekennzeichnete Ware bei
uns angeliefert wird, lassen wir uns schriftlich bestätigen, weshalb die Ware nicht gekennzeichnet werden muss.
Stoffverbote / RoHS
Ab Juli 2006 gelten die Stoffverbote des ElektroG für Elektro- und Elektronikgeräte, sofern
sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Für Produkte, die als Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes gelten und für die wir als Hersteller im Sinne des Gesetzes
gelten, lassen wir uns durch die Vorlieferanten bzw. Produzenten die Einhaltung der Stoffverbote schriftlich bestätigen.
Eine Garantie dafür, dass die Stoffverbote in jedem Fall eingehalten wurden, können wir jedoch
nicht übernehmen, da die genaue Definition der Bezugsgröße
(homogener Werkstoff, mechanische Trennbarkeit) für die Maximalkonzentrationen der verbotenen Stoffe noch aussteht. Ersatzteile Ab dem 1. Juli 2006 können noch Geräte und Bauteile in Verkehr gebracht werden, sofern es sich um Ersatzteile für vor dem Stichtag bereits in Verkehr befindliche Geräte handelt. Diese nicht RoHS-konformen Geräte und Bauteile dürfen ausschließlich zur Wiederverwendung oder Reparatur von anderen Geräten, die vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden, eingesetzt werden. Diese Ersatzteile werden von uns klar als solche gekennzeichnet; die gesetzeskonforme Verwendung obliegt dem Erwerber. Ansprechpartner / Fragen
Ihr Ansprechpartner zum Thema ElektroG bei uns im Hause ist
Georg Schlomka
Tel: 04163-812494
Mail: schlomka@noisemagic.de
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