A Conto NoiseMagic GmbH
Dorfstraße 16
21640 Neuenkirchen

WEEE-Reg-Nr. DE48125720

Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) (Stand: März 2006)

Die nachfolgenden Ausführungen geben unser aktuelles Gesetzesverständnis wieder. Wir bemühen uns konsequent, den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen. Dennoch kann es, bedingt durch Unklarheiten und Definitionslücken im ElektroG, zu unterschiedlichen und möglicherweise fehlerhaften Interpretationen kommen. Daher sind die folgenden Punkte als Absichtserklärungen unsererseits aufzufassen, sie stellen jedoch weder Zusicherungen dar, noch sind sie rechtsverbindlich.

EAR-Registrierung

Seit dem 23. November 2005 dürfen nur noch solche Elektro- und Elektronikgeräte gehandelt werden, deren Hersteller im Sinne des Gesetzes, sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, bei dem Elektro Altgeräte Register (EAR) registriert sind.

Für Produkte, für die wir als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, führen wir die Meldung an die EAR selbst durch. Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet:

DE48125720

Bei Produkten, für die wir nicht als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, haben wir überprüft, daß der Hersteller im Sinne des Gesetzes, soweit dieser ermittelbar ist, eine gültige WEEE-Nummer führt. Aufgrund des bekannten 'Registrierungsstaus' akzeptieren wir in Einzelfällen und für eine begrenzte Zeit auch den Nachweis eines laufenden Registrierungsverfahrens bei der EAR.

Kennzeichnung

Ab den 24. März 2006 müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden oder werden, sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und sofern sie von privaten Haushalten genutzt werden könnten, mit der Herstelleridentifizierung und dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Für solche Produkte, die als Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes gelten und für die wir als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, führen wir diese Kennzeichnung durch.

Bei Produkten, für die wir nicht als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, überprüfen wir die vorschriftsmäßige Kennzeichnung stichprobenartig. Sofern nach dem Stichtag ungekennzeichnete Ware bei uns angeliefert wird, lassen wir uns schriftlich bestätigen, weshalb die Ware nicht gekennzeichnet werden muss.

Stoffverbote / RoHS

Ab Juli 2006 gelten die Stoffverbote des ElektroG für Elektro- und Elektronikgeräte, sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Für Produkte, die als Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes gelten und für die wir als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten, lassen wir uns durch die Vorlieferanten bzw. Produzenten die Einhaltung der Stoffverbote schriftlich bestätigen.

Eine Garantie dafür, dass die Stoffverbote in jedem Fall eingehalten wurden, können wir jedoch nicht übernehmen, da die genaue Definition der Bezugsgröße (homogener Werkstoff, mechanische Trennbarkeit) für die Maximalkonzentrationen der verbotenen Stoffe noch aussteht.

Ersatzteile

Ab dem 1. Juli 2006 können noch Geräte und Bauteile in Verkehr gebracht werden, sofern es sich um Ersatzteile für vor dem Stichtag bereits in Verkehr befindliche Geräte handelt. Diese nicht RoHS-konformen Geräte und Bauteile dürfen ausschließlich zur Wiederverwendung oder Reparatur von anderen Geräten, die vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden, eingesetzt werden. Diese Ersatzteile werden von uns klar als solche gekennzeichnet; die gesetzeskonforme Verwendung obliegt dem Erwerber.

Ansprechpartner / Fragen

Ihr Ansprechpartner zum Thema ElektroG bei uns im Hause ist

Georg Schlomka

Tel: 04163-812494 Mail: schlomka@noisemagic.de